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ALLGEMEINE
VERTRAGSBEDINGUNGEN
Hausmann & Hoffmann GmbH * Argonnenstr. 9 * D-88250 Weingarten
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich
aufgrund dieser allgemeinen Vertragsbedingungen. Von unseren Vertragsbedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Einer Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen
Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen
der Schriftform
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung
eines Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Wir können dieses
Angebot innerhalb von drei Wochen nach unserer Wahl durch Zusendung
einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten
Ware annehmen.
§ 3 Preise
Alle unsere Preise sind EURO-Preise. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager, zuzüglich
der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten
Lieferungs- bzw. Leistungszeit von mehr als vier Monaten die Preise
entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen
oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die
Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der
Kunde das Kündigungsrecht.
Wird der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nachträglich
verändert, ist der Preis entsprechend den der Auftragsbestätigung
zugrundeliegenden Preisen zu ändern.
§ 4 Lieferung und Leistung
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignisse,
die uns die Leistung erschweren oder unmöglich machen (Streik,
Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.), auch wenn sie nicht
in unserem Betrieb auftreten, haben wir nicht zu vertreten.
Geraten wir in Verzug, so sind wir zum Schadensersatz nur verpflichtet,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
Im Falle des Verzuges kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist
von einem Monat - die in dringenden Ausnahmefällen, die vom
Kunden darzulegen sind, kürzer bemessen werden kann - mit dem
Hinweis setzen, daß er die Erfüllung nach Ablauf der
Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde
berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten
oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige
und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des
Kunden - insbesondere vereinbarte Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen
- voraus.
§ 5 Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer
Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle
zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu
tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß
die Gegenstände an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
gebracht wurden.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung
nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese
über eine angemessene Frist hinaus, aus Gründen, die wir
zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn,
oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, sind
ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch
dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesichterten
Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge bis EURO 4000,00 sind bei Erhalt der Leistung
bar zu entrichten.
Rechnungen und Vorauszahlungen sind innerhalb der auf diesen angegebenen
Zahlungsfristen, die 14 Tage nicht unterschreiten dürfen, ohne
Abzug von Skonto zu bezahlen. Nach Verstreichen dieser Frist sind
wir berechtigt, auf die Rechnungssumme Zinsen in Höhe von 4
% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.
Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung
mit einem höheren Zinssatz oder die Kunden eine geringere Belastung
nachweisen.
Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen,
wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger
Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur
wegen Ansprüchen aus dem der Verpflichtung zugrundeliegenden
Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 8 Gefahrenübergang, Erfüllungsort
und Gerichtsstand
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe, bei einer
Versendung mit Absendung der Lieferung auf den Kunden über.
Eine Versicherung der Gegenstände erfolgt nur auf Wunsch und
auf Rechnung des Kunden.
Als Erfüllungsort wird, soweit zulässig, Weingarten, als
Gerichtsstand Ravensburg vereinbart.
§ 9 Verarbeitung, Vermischung
Eine Verarbeitung oder Umbildung der in unserem Eigentum stehenden
Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird
die uns gehörende Sache mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an
der Sache, im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen, zur Zeit der Verarbeitung.
Wird unsere Sache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen
vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im
Verhältnis des Wertes unserer Sache zu der anderen vermischten
Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als
Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde anteilmäßig Miteigentum
zu übertragen.
§ 10 Unwirksamkeit, Teilunwirksamkeit
Sollten Teile dieser allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein,
hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten allgemeinen Vertragsbedingungen
zur Folge. In diesem Fall sind alle Vertragsparteien verpflichtet,
die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg
möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
§ 12 Gewährleistung
Gebrauchte Gegenstände werden unter Ausschluß jeder Gewährleistung
verkauft. Bei zugesicherten Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf
Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 5. und die gesetzlichen
Vorschriften.
Sonstige Verträge
Für sonstige Verträge, insbesondere Miet- und andere Überlassungsverträge,
sowie Dienstleistungsverträge für Veranstaltungen gelten
ergänzend folgende Bestimmungen:
§ 13 Beanstandungen
Werden dem Kunden Gegenstände übergeben, ohne daß
diese verkauft wurden, hat er diese unverzüglich auf äußerlich
erkennbare Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde hat ferner vor Veranstaltungsbeginn sämtliche überlassene
Gegenstände auf Funktion und Wirkung zu überprüfen.
Eine Haftung für später auftretende bzw. mitgeteilte Schäden
wird ausgeschlossen, sofern diese durch uns nicht grob fahrlässig
oder vorsätzlich verursacht wurden.
Während der Überlassungszeit aufgetretene Schäden
und Verluste hat der Kunde unmittelbar bei der Rückgabe und
Kontrolle der zurückgegebenen Gegenstände mitzuteilen.
Später mitgeteilte Mängel können keine Berücksichtigung
finden.
§ 14 Veränderung, Zweckentfremdung
Die überlassenen Gegenstände dürfen ohne unsere ausdrückliche
Zustimmung weder umgebaut oder verändert, noch an Dritte überlassen
werden.
Zur Verfügung gestellte Gegenstände, insbesondere Fahrzeuge
dürfen nur zu dem überlassenen Zweck - also nicht privat
- verwendet werden.
§ 15 Personal
Von uns zum Aufbau und Betreiben von Anlagen zur Verfügung
gestelltes Personal darf ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht
zu anderen Arbeiten herangezogen werden.
§ 16 Rücktritt
Kann eine vom Kunden beabsichtigte Veranstaltung, gleichgültig
aus welchen Gründen, nicht durchgeführt werden, ist er
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er hat jedoch die durch
den Rücktritt verursachten Kosten, einschließlich des
entgangenen Gewinns, zu erstatten. Diese betragen - sofern wir nicht
einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Betrag nachweist
-bei Rücktritt bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 10 %,
zwischen 14 Tage und 2 Tage vor dem Termin 50 % und bei einem späteren
Rücktritt 100 % der Vertragssumme.
Wurden von uns zur Erfüllung des Vertrages bereits Verpflichtungen
eingegangen, die nach dem Rücktritt des Kunden nicht mehr aufgehoben
werden können, hat der Kunde alle hierdurch anfallenden Kosten
in voller Höhe zu erstatten. |