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AGB

Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebo­te erfolgen ausschließlich auf­grund dieser allgemeinen Vertragsbe­dingungen. Von unseren Vertragsbedin­gungen abwei­chende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.

Einer Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts­bedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Von diesen Vertragsbedingungen ab­wei­chende Vereinbarungen bedürfen der Schrift­form

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung eines Kun­den stellt ein bindendes Angebot dar. Wir können dieses Angebot innerhalb von drei Wochen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestäti­gung oder durch Zusendung der bestell­ten Ware annehmen.

§ 3 Preise

Alle unsere Preise sind EURO-Preise. So­fern sich aus der Auftragsbestätigung nichts ande­res ergibt, gelten unsere Preise ab Lager, zu­züglich der gesetz­lichen Umsatzsteuer.

Wir behalten uns das Recht vor, bei Ver­trägen mit einer vereinbarten Lie­ferungs- bzw. Leistungszeit von mehr als vier Mona­ten die Preise ent­sprechend den eingetrete­nen Kosten­steigerungen aufgrund von Tarif­ver­trägen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde das Kündigungsrecht.

Wird der vertraglich vereinbarte Lei­stungs­umfang nachträglich verändert, ist der Preis entsprechend den der Auf­tragsbestäti­gung zugrundeliegenden Preisen zu ändern.

§ 4 Lieferung und Leistung

Leistungsverzögerungen aufgrund höhe­rer Gewalt oder Ereignisse, die uns die Leistung erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behörd­liche Anordnungen etc.), auch wenn sie nicht in unserem Betrieb auftreten, ha­ben wir nicht zu vertreten.

Geraten wir in Verzug, so sind wir zum Schadensersatz nur verpflichtet, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässig­keit beruht. Im Falle des Ver­zuges kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von einem Monat - die in drin­genden Ausnahmefällen, die vom Kun­den darzulegen sind, kürzer bemessen werden kann - mit dem Hinweis setzen, daß er die Erfüllung nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzu­treten oder Schadensersatz wegen Nichterfül­lung zu verlangen.

Die Einhaltung unserer Lieferverpflich­tung setzt die rechtzeitige und ord­nungsge­mäße Erfüllung der Verpflich­tung des Kunden - insbesondere ver­einbarte Voraus­zahlungen bzw. An­zahlungen - voraus.

§ 5 Gewährleistung

Liegt ein von uns zu vertretender Man­gel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Be­seitigung des Mangels oder zur Ersatzliefe­rung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir ver­pflichtet, alle zum Zwecke der Mangel­beseitigung erforderli­chen Aufwendun­gen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Gegen­stände an einen anderen Ort als den Er­füllungsort gebracht wurden.

Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung nicht be­reit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, aus Gründen, die wir zu ver­treten haben, so ist der Kunde berech­tigt, vom Vertrag zurück­zu­treten oder eine Herabsetzung des Kauf­prei­ses zu verlangen.

Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatz­ansprü­che einschließlich entgangenem Gewinn, oder wegen sonstiger Ver­mögens­schäden des Kunden, sind aus­geschlossen.

Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vor­satz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zu­gesichterten Eigenschaft Schadenser­satzansprüche geltend macht.

§ 6 Zahlungsbedingungen

Rechnungsbeträge bis EURO 4000,00 sind bei Erhalt der Leistung bar zu entrichten.

Rechnungen und Vorauszahlungen sind in­nerhalb der auf diesen angegebenen Zah­lungs­fristen, die 14 Tage nicht un­terschrei­ten dür­fen, ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Nach Verstreichen dieser Frist sind wir berechtigt, auf die Rechnungssumme Zinsen in Höhe von 4 % über dem Diskont­satz der Deut­schen Bundesbank zu verlan­gen. Sie sind höher oder niedriger anzuset­zen, wenn wir eine Belastung mit einem hö­heren Zinssatz oder die Kunden eine geringe­re Be­lastung nachweisen.

Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforde­rung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus dem der Verpflichtung zugrundelie­gen­den Vertragsverhältnis geltend machen.

§ 8 Gefahrenübergang, Erfüllungsort und Ge­richtsstand

Die Gefahr geht spätestens mit der Über­gabe, bei einer Versendung mit Absendung der Lieferung auf den Kun­den über. Eine Versicherung der Ge­genstände erfolgt nur auf Wunsch und auf Rechnung des Kunden.

Als Erfüllungsort wird, soweit zulässig, Weingarten, als Gerichtsstand Ravens­burg ver­einbart.

§ 9 Verarbeitung, Vermischung

Eine Verarbeitung oder Umbildung der in unserem Eigentum stehenden Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die uns gehörende Sache mit anderen, uns nicht gehören­den Gegenständen verarbeitet, so er­werben wir das Miteigen­tum an der Sa­che, im Verhält­nis des Wertes unserer Sache zu den ande­ren verarbeiteten Gegenständen, zur Zeit der Verarbeitung.

Wird unsere Sache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen ver­mischt, so er­werben wir das Miteigen­tum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sa­che zu der an­deren vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde anteilmäßig Miteigentum zu übertra­gen.

§ 10 Unwirksamkeit, Teilunwirksamkeit

Sollten Teile dieser allgemeinen Ver­trags­bedingungen unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der ge­samten all­gemei­nen Vertragsbedingun­gen zur Folge. In diesem Fall sind alle Vertragsparteien ver­pflichtet, die un­wirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe­kommende Regelung zu er­setzen.

§ 12 Gewährleistung

Gebrauchte Gegenstände werden unter Ausschluß jeder Gewährleistung ver­kauft. Bei zugesicherten Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichter­füllung unberührt.

Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 5. und die gesetzlichen Vorschrif­ten.

Sonstige Verträge

Für sonstige Verträge, insbesondere Miet- und andere Überlassungsverträge, sowie Dienstleistungsverträge für Ver­anstaltungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:

§ 13 Beanstandungen

Werden dem Kunden Gegenstände überge­ben, ohne daß diese verkauft wurden, hat er diese unverzüglich auf äußerlich erkennbare Mängel zu untersuchen und diese unver­züglich schriftlich mitzuteilen.

Der Kunde hat ferner vor Veranstal­tungsbe­ginn sämtliche überlassene Gegen­stände auf Funktion und Wirkung zu überprü­fen. Eine Haftung für später auftretende bzw. mitgeteil­te Schäden wird ausgeschlossen, so­fern diese durch uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.

Während der Überlassungszeit aufge­tre­tene Schäden und Verluste hat der Kunde unmit­telbar bei der Rückgabe und Kontrolle der zurückgegebenen Gegen­stände mitzuteilen. Später mit­geteilte Mängel kön­nen keine Berück­sichtigung finden.

§ 14 Veränderung, Zweckentfremdung

Die überlassenen Gegenstände dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder um­gebaut oder verändert, noch an Dritte über­lassen werden.

Zur Verfügung gestellte Gegenstände, ins­be­sondere Fahrzeuge dürfen nur zu dem über­lassenen Zweck - also nicht privat - verwen­det werden.

§ 15 Personal

Von uns zum Aufbau und Betreiben von Anlagen zur Verfügung gestelltes Per­sonal darf ohne unsere schriftliche Ge­nehmigung nicht zu anderen Arbeiten herangezogen wer­den.

§ 16 Rücktritt

Kann eine vom Kunden beabsichtigte Veran­staltung, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht durchgeführt werden, ist er be­rechtigt, vom Vertrag zurückzu­treten. Er hat jedoch die durch den Rücktritt verursachten Kosten, ein­schließlich des entgangenen Ge­winns, zu erstatten. Diese betragen - sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde ei­nen niedri­geren Betrag nachweist - bei Rücktritt bis 40 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 %, zwischen 40 Tage und 30 Tage vor dem Ter­min 75 % und bei einem späteren Rücktritt 100 % der Vertrags­summe.

Wurden von uns zur Erfüllung des Ver­tra­ges bereits Verpflichtungen einge­gangen, die nach dem Rücktritt des Kunden nicht mehr aufgehoben werden können, hat der Kunde alle hierdurch anfallenden Kosten in voller Höhe zu er­statten.