AGB
Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser allgemeinen Vertragsbedingungen. Von unseren Vertragsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit.
Einer Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
Von diesen Vertragsbedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Die Bestellung eines Kunden stellt ein bindendes Angebot dar. Wir können dieses Angebot innerhalb von drei Wochen nach unserer Wahl durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Zusendung der bestellten Ware annehmen.
§ 3 Preise
Alle unsere Preise sind EURO-Preise. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferungs- bzw. Leistungszeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Kunde das Kündigungsrecht.
Wird der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nachträglich verändert, ist der Preis entsprechend den der Auftragsbestätigung zugrundeliegenden Preisen zu ändern.
§ 4 Lieferung und Leistung
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder Ereignisse, die uns die Leistung erschweren oder unmöglich machen (Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen etc.), auch wenn sie nicht in unserem Betrieb auftreten, haben wir nicht zu vertreten.
Geraten wir in Verzug, so sind wir zum Schadensersatz nur verpflichtet, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Im Falle des Verzuges kann der Kunde schriftlich eine Nachfrist von einem Monat - die in dringenden Ausnahmefällen, die vom Kunden darzulegen sind, kürzer bemessen werden kann - mit dem Hinweis setzen, daß er die Erfüllung nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Kunde berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden - insbesondere vereinbarte Vorauszahlungen bzw. Anzahlungen - voraus.
§ 5 Gewährleistung
Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Gegenstände an einen anderen Ort als den Erfüllungsort gebracht wurden.
Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder sind wir zur Mangelbeseitigung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über eine angemessene Frist hinaus, aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn, oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, sind ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesichterten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
§ 6 Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge bis EURO 4000,00 sind bei Erhalt der Leistung bar zu entrichten.
Rechnungen und Vorauszahlungen sind innerhalb der auf diesen angegebenen Zahlungsfristen, die 14 Tage nicht unterschreiten dürfen, ohne Abzug von Skonto zu bezahlen. Nach Verstreichen dieser Frist sind wir berechtigt, auf die Rechnungssumme Zinsen in Höhe von 4 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir eine Belastung mit einem höheren Zinssatz oder die Kunden eine geringere Belastung nachweisen.
Gegen unsere Ansprüche kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus dem der Verpflichtung zugrundeliegenden Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 8 Gefahrenübergang, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe, bei einer Versendung mit Absendung der Lieferung auf den Kunden über. Eine Versicherung der Gegenstände erfolgt nur auf Wunsch und auf Rechnung des Kunden.
Als Erfüllungsort wird, soweit zulässig, Weingarten, als Gerichtsstand Ravensburg vereinbart.
§ 9 Verarbeitung, Vermischung
Eine Verarbeitung oder Umbildung der in unserem Eigentum stehenden Sache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die uns gehörende Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der Sache, im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen, zur Zeit der Verarbeitung.
Wird unsere Sache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde anteilmäßig Miteigentum zu übertragen.
§ 10 Unwirksamkeit, Teilunwirksamkeit
Sollten Teile dieser allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein, hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten allgemeinen Vertragsbedingungen zur Folge. In diesem Fall sind alle Vertragsparteien verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Regelung zu ersetzen.
§ 12 Gewährleistung
Gebrauchte Gegenstände werden unter Ausschluß jeder Gewährleistung verkauft. Bei zugesicherten Eigenschaften bleibt ein Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung unberührt.
Im übrigen gelten die Bestimmungen des § 5. und die gesetzlichen Vorschriften.
Sonstige Verträge
Für sonstige Verträge, insbesondere Miet- und andere Überlassungsverträge, sowie Dienstleistungsverträge für Veranstaltungen gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
§ 13 Beanstandungen
Werden dem Kunden Gegenstände übergeben, ohne daß diese verkauft wurden, hat er diese unverzüglich auf äußerlich erkennbare Mängel zu untersuchen und diese unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Der Kunde hat ferner vor Veranstaltungsbeginn sämtliche überlassene Gegenstände auf Funktion und Wirkung zu überprüfen. Eine Haftung für später auftretende bzw. mitgeteilte Schäden wird ausgeschlossen, sofern diese durch uns nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden.
Während der Überlassungszeit aufgetretene Schäden und Verluste hat der Kunde unmittelbar bei der Rückgabe und Kontrolle der zurückgegebenen Gegenstände mitzuteilen. Später mitgeteilte Mängel können keine Berücksichtigung finden.
§ 14 Veränderung, Zweckentfremdung
Die überlassenen Gegenstände dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung weder umgebaut oder verändert, noch an Dritte überlassen werden.
Zur Verfügung gestellte Gegenstände, insbesondere Fahrzeuge dürfen nur zu dem überlassenen Zweck - also nicht privat - verwendet werden.
§ 15 Personal
Von uns zum Aufbau und Betreiben von Anlagen zur Verfügung gestelltes Personal darf ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht zu anderen Arbeiten herangezogen werden.
§ 16 Rücktritt
Kann eine vom Kunden beabsichtigte Veranstaltung, gleichgültig aus welchen Gründen, nicht durchgeführt werden, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Er hat jedoch die durch den Rücktritt verursachten Kosten, einschließlich des entgangenen Gewinns, zu erstatten. Diese betragen - sofern wir nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Betrag nachweist - bei Rücktritt bis 40 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 %, zwischen 40 Tage und 30 Tage vor dem Termin 75 % und bei einem späteren Rücktritt 100 % der Vertragssumme.
Wurden von uns zur Erfüllung des Vertrages bereits Verpflichtungen eingegangen, die nach dem Rücktritt des Kunden nicht mehr aufgehoben werden können, hat der Kunde alle hierdurch anfallenden Kosten in voller Höhe zu erstatten.